

Den 1. Vorstand können Sie per Kontaktformular bei Fragen erreichen.

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder von den weiteren
Vorstandsmitgliedern immer zu zweit vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.
Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt.
Aktuell besteht der Vorstand des SV Gablingen aus drei Vorstandsmitgliedern.