Bewegungsförderungsprogramm – „Vereinsgutscheine“

Bewegungsförderungsprogramm – „Vereinsgutscheine“
SV Gablingen - Vereinsgutschein

Mit dem Bewegungsförderungsprogramm des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration soll eine flächendeckende Bewegungsförderung von Schulkindern der ersten bis vierten Jahrgangsstufe sichergestellt werden. Durch eine finanzielle Unterstützung im Aktionszeitraum soll der Beitritt zu einem Breitensportverein erleichtert und damit die Bewegungsförderung unterstützt werden.

Hier die Eckdaten zum Programm:
Aktionszeitraum: 14.09.2021 bis einschl. 13.09.2022
Gutscheinhöhe: 30,00 EUR/Schülerin bzw. Schüler
Zuwendungsvoraussetzungen: Vereinseintritt eines Kindes der Jahrgangsstufen 1–4 im Förderzeitraum in einen BLSV-Mitgliedsverein. Der Gutschein gilt nicht für Bestandsmitglieder, jedoch kann der Gutschein für einen neuen Sparteneintritt beim SV Gablingen verwendet werden.

FAQ´s:
Wie erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gutscheine?
Am ersten Schultag erhalten dann alle Schülerinnen und Schüler der 1 bis 4 Jahrgangsstufe den vorgedruckten Gutschein in der Schule ausgehändigt.

Wie ist der Gutschein weiter zu befüllen?
Sobald die Schülerinnen und Schüler den Gutschein erhalten haben, sind darauf folgende weitere
Angaben zu machen:
– Name des Grundschulkindes
– Geburtsdatum
– Wohnort
– besuchte Schule & Klasse
Zudem haben die Eltern auf dem Gutschein zu bestätigen, dass…
– …nur ein Gutschein pro berechtigtem Kind eingereicht wird.
– …mit der Weitergabe der Daten an die zuständige Verwaltungsstelle zur Abwicklung der Förderung Einverständnis besteht

Wo kann ich den ausgefüllten Gutschein dann einreichen?
Der Gutschein ist bei Neueintritt in den SV Gablingen mit dem Mitgliedsantrag abzugeben. Der
Verein hat den Gutscheinwert dann mit dem Jahresbeitrag zu verrechnen.

Ich habe meinen Gutschein verloren – wo kann ich einen Ersatz bekommen?
Bei Verlust des gedruckten Gutscheins kann ein durch das Staatsministerium des Innern, für Sport
und Integration online zur Verfügung gestellter „Ersatz-Gutschein“ beim Verein eingereicht werden.
Der „Ersatz-Gutschein“ kann unter dem Link beantragt werden.

Euer SV Gablingen
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